Elektrische Anlagen und Werkzeuge
Immer eine Prüfung wert
Ohne elektrischen Strom geht nichts. Daher hat eine funktionierende Elektrik einen wichtigen Anteil am Arbeitsalltag. Nach der DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer verpflichtet, für regelmäßig wiederholte Prüfungen der Elektroanlagen zu sorgen. Kontrolliert werden dabei ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel und stationäre und nicht stationäre Anlagen – kurzum alles, was einen Stecker hat.
Prüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit können durch unsere Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Es muss eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln nachgewiesen werden.
Für die tadellose Funktion der elektrischen Installationen und Arbeitsmittel kann die KÜS Service GmbH den Betrieben entsprechende zur Prüfung befähigte Personen vermitteln und so das Komplettangebot der KÜS weiter vervollständigen.