DGUV-Prüfungen
Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit der letzten Änderung am 30.04.2019 trat am 01.06.2015 in Kraft.
Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Betriebsmittel
- Prüfung von Flurförderzeugen, Gabelstaplern, Gabelhubwagen aller Art gemäß FEM 4.004
- Prüfung von Fahrzeugkranen gemäß DGUV Vorschrift 52
- Prüfung von Lastenaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb gemäß DGUV Regel 109-017
- Prüfung von Hubarbeitsbühnen, Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern aller Art gemäß DGUV Grundsatz 308-002
- Prüfung von Hebezeugen/Kranen, Winden, Hub- und Zuggeräten gemäß DGUV Vorschrift 54 und 55
Weitere DGUV Prüfungen gemäß rechtlicher Vorgabe
- Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 70 und DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“
- Prüfung von Hochregalen, Regalen, Regalsystemen aller Art gemäß DGUV Regel 108 – 007 und DIN EN 15635
- Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren aller Art gemäß DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ und DIN EN 12453
- Prüfung von Leitern und Tritten aller Art gemäß DGUV Information 208 – 016
- Prüfung von PSAgA gemäß DGUV Regel 312-906
- Prüfung von Anschlagmitteln gemäß DGUV Regel 100-500
Sicherheit für Arbeitsmittel
Unfälle durch ungeprüfte Arbeitsmittel gefährden die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stören die regulären Arbeitsabläufe im Betrieb. Vermeiden Sie Zwischenfälle: Mit wiederkehrenden UVV-Prüfungen nehmen Sie die Unfallverhütungsvorschriften ernst und schützen Mitarbeiter und Betrieb!
Die KÜS Service GmbH hilft Ihnen dabei, potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen und den gesetzlichen Verpflichtungen zu entsprechen.
Was muss geprüft werden?
Rechtliche Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt fest, dass Arbeitsstätten und die zugehörigen Arbeitsmittel regelmäßig wiederkehrend und bereits bei Erstinbetriebnahme geprüft werden müssen. Ihre Hebebühnen, Rolltore, Leitern und die weiteren Arbeitsmittel müssen Qualitätsstandards erfüllen und in einem einwandfreien Zustand sein.
Warum UVV-Prüfungen durchführen?
Ziel hierbei ist sowohl der Schutz der Mitarbeiter als auch die Vermeidung von bspw. Maschinenstandzeiten. In beiden Fällen ist Produktivitätsverlust die Folge. Regelmäßige Prüfungen garantieren ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung und helfen wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Unfallverhütung mit der KÜS Service GmbH
Schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter und vermeiden arbeitsmittelbedingte Ausfälle. Die KÜS Service GmbH ist Ihr kompetenter Partner für UVV-Prüfungen und alle Fragen rund um die Unfallverhütung.
Sprechen Sie uns an!